Wie unterscheiden sich Marmelade, Konfitüre und Fruchtaufstrich?
Umgangssprachlich sagt man wohl zu allen Brotaufstrichen, die irgendwie aus Früchten hergestellt sind, „Marmelade“. Dass es da feine Unterschiede zwischen Marmelade und Konfitüre gibt, wissen sicher die wenigsten und halten „Konfitüre“ einfach für ein vornehmeres Wort. Als wir auf dem Außerperskolerhof waren, hat uns Rudi Maier das erklärt. Ich habe gerade noch einmal ein bisschen […]
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Umgangssprachlich sagt man wohl zu allen Brotaufstrichen, die irgendwie aus Früchten hergestellt sind, „Marmelade“. Dass es da feine Unterschiede zwischen Marmelade und Konfitüre gibt, wissen sicher die wenigsten und halten „Konfitüre“ einfach für ein vornehmeres Wort. Als wir auf dem Außerperskolerhof waren, hat uns Rudi Maier das erklärt.
Ich habe gerade noch einmal ein bisschen im Internet recherchiert und versuche es hier mal darzulegen. Als „Marmelade“ wird also traditionell und auch umgangssprachlich ein Brotaufstrich bezeichnet, der aus mit Zucker eingekochten Früchten (und nach Belieben auch Gewürze wie Zimt oder Vanille) hergestellt wird. Das Wort „Marmelade“ selbst leitet sich wohl vom portugiesischen Wort marmelada für „Quittenmus“ ab. Quittenkonfitüre scheint also eine sehr frühe Form gewesen zu sein. Das Wort „Konfitüre“ hingegen leitet sich vom französischen confiture ab, was soviel wie „Eingemachtes“ bedeutet. Es kam mit vielen anderen Wörtern aus dem Französischen im 17. Jahrhundert ins Deutsche, als neben der französischen Mode auch die entsprechenden Bezeichnungen entlehnt wurden. Und irgendwie klingt „Konfitüre“ vornehmer als „Marmelade“, vielleicht weil der Mund so vornehm gerundet wird?
Jedenfalls hat die Europäische Gemeinschaft 1982 eine Konfitürenverordnung erlassen, nach der nur noch Eingemachtes aus Zitrusfrüchten in Werbung und Verkauf als „Marmelade“ bezeichnet werden darf. Wie das immer so ist mit Sprachregelungen, dauert es eine Weile, bis sie sich durchsetzen. Aus dem Englischunterricht erinnert man sich vielleicht, dass Orangenmarmelade als „marmelade“ und z.B. Brombeermarmelade als „jam“ bezeichnet wurde. Es wurde also der englische Sprachgebrauch europaweit vorgeschrieben.
Auf dem Außerperskolerhof werden aber gar keine Marmeladen hergestellt, sondern (neben veganem Honig aus Löwenzahnblüten und Fichtenextrakt sowie Fruchtessigen) „nur“ Fruchtaufstriche, diese aber aus Brombeeren, Him- und Preiselbeeren, Jostabeeren, Himbeeren und Johannisbeeren. Was ist das jetzt wieder Fruchtaufstrich?
In der Konfitürenverordnung sind die Begriffe „Konfitüre“ und „Konfitüre extra“, „Gelee“ und „Gelee extra“, „Marmelade“, „Gelee-Marmelade“ und „Maronenkrem“ danach definiert, wie viel Fruchtmark oder Pülpe pro 1000g Enderzeugnis enthalten sein müssen. Innerhalb der einzelnen Erzeugnisse ist der Anteil noch einmal je nach Frucht unterschiedlich. Alles, was von den Vorschriften von Konfitüre abweicht, ist den anderen Begriffen zuzuordnen. Gelee wird ja zum Beispiel nur aus Fruchtsaft und nicht aus der ganzen Frucht hergestellt. Fruchtaufstriche unterscheiden sich insofern, als dass sie weniger Zucker oder andere Süßungsstoffe enthalten dürfen. Daraus kann man also schließen, dass das auf dem Außerperskolerhof eingekochte Obst zahnfreundlicher ist, da es weniger Zucker als Marmelade oder Konfitüre enthält.
Nachdem ich mich in das Thema etwas eingelesen habe, kann ich ganz gut verstehen, warum so wenige die Konfitürenverordnung kennen. Da Fruchtaufstriche am wenigsten Zucker enthalten und daher der Geschmack der Früchte purer und der Genuss zahnfreundlicher ist, bevorzuge ich Fruchtaufstriche.
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Kommentar schreiben[…] wie etwa die Orangenmarmelade mag, habe ich bewusst für dieses Rezept eine Marmelade (Unterschied zwischen Marmelade und Konfitüre) gewählt – diese könnt ihr aber natürlich auch durch jede beliebige Fruchtkonfitüre […]
Sehr informativ und schön geschrieben! Ich persönlich bevorzuge auch Fruchtaufstriche. Quittengelee macht da die Ausnahme. Aber nur selbstgemacht. 🙂